Corona-Selbsttests – so funktioniert’s
Ab 12.04.2021 können Sie zu folgenden Terminen im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes den Antigen-Selbsttest durchführen:
Montag 16-19 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr
Freitag 8-12 Uhr
Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Die Testung ist kostenlos.
Bitte bringen Sie unbedingt die E-Card und einen gültigen Lichtbildausweis mit!
Anleitung Testdurchführung:
(= Bestätigung) per E-Mail oder SMS.
Der Selbsttest wird im Beisein von mindestens einem Gemeindebediensteten durchgeführt, der auch die Auswertung des Testes vornimmt.
Die Tests sind den bisherigen Antigen-Tests durch medizinisches Personal gleichgestellt und sind für 48 Stunden gültig.
WER KANN SICH NICHT IM GEMEINDEAMT TESTEN?
• Personen, die Symptome zeigen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen (in diesem Fall bitte 1450 anrufen!).
• Personen, die aus einem anderen Grund krankgeschrieben sind.
• Bereits positiv getestete Personen bzw. Kontaktpersonen einer positiv getesteten Person, die abgesondert bzw. in Quarantäne sind.
• Personen, die bereits über 1450 einen Termin für einen behördlich angeordneten PCR-Test vereinbart haben.
• Personen, die in den letzten 3 Monaten an COVID-19 erkrankt waren bzw. positiv getestet wurden.