ACHTUNG! Bitte grundsätzlich beachten!
Da es im Bereich der Landesförderungen immer wieder kurzfristig zu Änderungen kommt, bitten wir Sie, sich vor der Errichtung neuer Anlagen mit der EnergieAgentur GU GmbH in Verbindung zu setzen.
Um die Auszahlung der Förderungen zu beschleunigen, bitten wir Sie bei Ihrem Ansuchen, das Formular FÖRDERUNGSANSUCHEN ausgefüllt inkl. der entsprechenden Belege im Gemeindeamt abzugeben.
Wohnen/Bau/Umwelt |
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Asphaltierung von Interessentenwegen |
30 % der Gesamtkosten
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Schriftlicher Antrag vor Durchführung der Arbeiten unter Vorlage eines Lageplanes mit genauer Flächenangabe und mind. 3 Angeboten |
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Alarmanlagen und Sicherheitstüren und -fenster
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10 % der Anschaffungskosten, max. € 300,-.
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- Alarmanlagen mit der Klassenbezeichnung Privat/Standard PS nach OEV-Richtlinie R 2 in Verbindung mit ÖNORM EN 50130-Serie bzw. ÖNORM EN 50131-Serie - Anlagen zur Videoüberwachung gemäß der OVE-Richtlinie R - Einbruchhemmende Türen und Fenster mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627 - Rechnungen ab 06.07.2017 werden gefördert - Förderung gilt für natürliche Personen (Eigentümer, Mieter und Pächter) mit Hauptwohnsitz - Vorlage der Rechnung inkl. Zahlungsbeleg - Bestätigung über fachgerechten Einbau |
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Biomasseheizung (Hackgut oder Pellets) |
einmalig € 1.100,-
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Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle oder Vorlage eines Energieausweises, Bestätigung über Erhalt der Landesförderung |
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Biomasseheizung (Holzvergaser) |
einmalig € 880,-
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Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle oder Vorlage eines Energieausweises, Bestätigung über Erhalt der Landesförderung |
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Bioenergie/Nahwärme |
€ 30, - pro kW, max. € 1.000,-
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Rechnung des Anschlusses der Bioenergie Hmst, Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs |
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Heizkostenzuschuss |
€ 120,- pro Haushalt
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Antragstellung in der Gemeinde, Unterlagen gem. Landesförderung |
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Photovoltaikanlage |
Sockelbetrag € 500,- + € 100,- je KW für 1-5 KW (6,7 m²-33,5m²)
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Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung sowie Inbetriebnahmebestätigung des Elektrounternehmens |
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Grubenentleerungen |
25 % der Kosten
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Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung |
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Müllgewichtsüberschreitung bei Windeln |
€ 37,- pro Haushalt und Jahr
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Nachweis über die medizinische Notwendigkeit (NEU) bzw. Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr bei einer Überschreitung des Müllgewichts von 400 kg/Jahr |
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Regenwassersammelbecken |
20 % der Kosten, max. € 1.000,-
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Mindestvolumen 1.000 Liter, Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung, Prüfung durch Bauamt (NEU: bisher 500 l, max. 500,--) |
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Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung |
€ 30,-/m² (mindestens 6 m², maximal 10 m²):
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Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle und Bestätigung über Erhalt der Landesförderung |
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Solaranlagen für Heizung |
€ 50,-/m² (Mindestkollektorenfläche 15 m², gefördert werden maximal 25 m²).
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Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle und Bestätigung über Erhalt der Landesförderung |
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Wärmepumpe/Erdwärme |
€ 500,-
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Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung, Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs |
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Blumenschmuck |
€ 30,- in Form eines Gutscheins
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Anmeldung im Gemeindeamt (Fristbekanntgabe erfolgt mittels Postwurf), Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung für den Kauf von Pflanzen in Höhe von mind. € 60, - |
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Kinder/Jugend/Bildung |
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Fahrsicherheitstraining für Führerscheinneulinge bei der Aktion "Plus Driver" |
€ 20,-
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Vorlage Teilnahmebestätigung |
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Ferienaufenthalte für Kinder |
ab 2 Nächten pro Tag € 4,- (maximal € 30,-)
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Schüler bis zur 13. Schulstufe, Vorlage Zahlungsbestätigung und Teilnahmenachweis |
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Kids-/Jugendcard |
50 % bei Gemeindeveranstaltungen; 30 % für Kino, Theater, Sportveranstaltungen, Konzert- u. Musicalkarten (Konzert- u. Musicalkarten bis max. € 10,-) 20 % Mopedführerschein bei der Fahrschule Hausmannstätten;
Gefördert werden max. 4 Karten pro Monat
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6. bis 19. Lebensjahr, Vorlage der Originalbelege (Eintrittskarte, etc.) und ggf. Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung |
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Schikurse, Schullandwochen |
ab 2 Nächten pro Tag € 4,- (maximal € 30,--)
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Schüler bis zur 13. Schulstufe (NEU, bisher 9.) Vorlage Zahlungsbestätigung und Teilnahmenachweis |
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Sportförderung für Jugendtrainingslager |
ab 2 Nächten pro Tag € 4,- (maximal € 30,-) |
Schüler bis zur 9. Schulstufe, Vorlage Zahlungsbestätigung und Teilnahmenachweis |
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Förderung des GTS-Elternbeitrages - |
20 % beim 1. Kind; 36 % für jedes weitere Kind |
Antragstellung in der Gemeinde; Richtlinien analog zum Heizkostenzuschuss |
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Förderung des GTS-Elternbeitrages - Geschwisterrabatt |
20 % für das 2. Kind (und jedes weitere) |
Förderung wird automatisch vom Elternbeitrag abgezogen |
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EKIZ |
20 % |
Individuelle Förderung |
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Familie/Sport/Freizeit |
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Fahrtkostenzuschuss für Kultur- bzw. Sportveranstaltungen |
€ 15,- wird bei Einzahlung für die Veranstaltung direkt in Abzug gebracht
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Diese Förderung wird nur für Fahrten, die von der Gemeinde organisiert werden, bezahlt. |
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Geburt eines Kindes - Zuwendung der Gemeinde |
Höhe: € 370,- (1. Teil € 220,- , 2. Teil € 150,-) + Gutschein für 1 Jahr Bücherei kostenlos
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Anmeldung Hauptwohnsitz, 1. Teil: Terminvereinbarung unter 2. Teil: nach dem 1. Geburtstag des Kindes, Vorlage der Untersuchungsbestätigungen im Mutter-Kind-Pass beim Bürgerservice (keine Terminvereinbarung erforderlich) |
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Stoffwindeln |
€ 75,-
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1. Im Marktgemeindeamt einen Gutschein im Wert von € 100,-- (gespendet vom Abfallwirtschaftsverband und dem Land Steiermark) abholen. 2. Windeln kaufen 3. Die Förderung der Gemeinde gegen Vorlage der Rechnung bei der Gemeindekasse abholen. |
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Hallenbad Kalsdorf und |
€ 12,- je 10er Block |
Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung |
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Kulturschecks |
Kauf der Schecks im Gemeindeamt, bei Bezahlung der Eintrittskarte für Oper, Next Liberty oder Schauspielhaus Erhalt einer Ermäßigung in der Höhe von 20 %. |
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Sporthallenmiete bei örtlichen Vereinen |
€ 12,- je Stunde ganze Halle |
schriftlicher Antrag |
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Taxifahrten |
20 % der Kosten (Fahrten von 0 bis 6 Uhr früh von Graz nach Hausmannstätten) |
Vorlage Rechnung mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift, Stempel und Fahrzeugnummer |
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Mobilität |
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Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel |
Förderungshöhe: 100 % der Aufzahlung auf Zone 2 sowie 20 % des Fahrpreises für Zone 3 und 4 für nicht bereits ermäßigte Fahrkarten und für Studentenkarten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Top-Tickets werden NICHT gefördert! |
Vorlage Ihrer abgelaufenen Wochen-, Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte des Verkehrsverbundes und
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Wirtschaft/Vereine |
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Vereinsförderungen |
schriftlicher Antrag an den Gemeinderat. |
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Wirtschaftsförderungen |
schriftlicher Antrag an den Gemeinderat. |
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Gewerbeförderung "Lehrlinge" |
einmalig € 150,- pro Lehrling (nach Ablauf der Probezeit) |
Lehrvertrag, schriftliches Ansuchen |
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Förderung für Kulturlandschaftspflege land- und fortwirtschaftlicher Betriebe |
€ 25,- in Form eines Gutscheins, pro Haushalt für Abgabepflichtige der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke |
Abholung des Gutscheins bis spätestens 31.7. des laufenden Jahres im Gemeindeamt |
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Förderung Mähdruschverein |
Nicht abgeholter Jagdpachteuro |
Durchführung erfolgt nach Ablauf der Abholfrist automatisch |